NaturFreundeHaus Teutoburg (NFHT) Mensch und Natur gGmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Reise-, Mietvertrag) sowie für alle dem Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des NFHT inklusive Gutscheinen. Der Vertrag ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom NFHT ausdrücklich, schriftlich anerkannt.
1. Verbindliche Buchung: Ein rechtswirksamer Gastaufnahmevertrag kommt zwischen Ihnen und dem NFH mit der fristgerechten Anzahlung (Bankeingang bei uns) per Überweisung auf unser Konto zustande. Andernfalls verfällt das Angebot des NFHT automatisch. Die Anzahlung beträgt 30% des sich aus Ihrer Buchung ergebenden Gesamtpreises. Eine Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Bei kurzfristigen Buchungen, bei dem die Überweisung vor dem Leistungsdatum nicht mehr geleistet werden kann, kommt der Gastaufnahmevertrag durch die schriftliche Erlaubnis zur Abbuchung des Anzahlungsbetrages vom Konto des Gastes zustande.
2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Als Gast sind Sie verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (auch bei einem teilweise erfolgenden Rücktritt) den vereinbarten Preis zu bezahlen (siehe dazu § 537 BGB). Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt besteht nicht.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das NFHT das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Abreise nach 10.00 Uhr ist nach Verfügbarkeit des Zimmers möglich, bedarf aber der Absprache mit einem Rezeptionsmitarbeiter bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages, bei Abreise bis 16.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 16.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sollten vereinbarte Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das NFHT verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen.
5 Bei Um- bzw. Abbestellung (Stornierungen) von reservierten Zimmern, Arrangements, Freizeitangeboten, Wellnessangeboten und sonstigen Leistungen die über das NFHT gebucht wurden, werden in Rechnung gestellt: Bis 42 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Leistung, von 41 Tagen bis 0 Tagen 70% der vereinbarten Gesamtleistung.
Stornierungen jeglicher Art müssen von dem Gast in schriftlicher Form getätigt und von dem NFHT schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten. Wir empfehlen dringend bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung sowie Ausfall-Versicherungen bei gastronomischen Veranstaltungen um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.
6. Das NFHT ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Raum Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung der vertraglich vereinbarten Zimmer und Raum- Kapazitäten hat der Gast für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
7. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in BAR fällig. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Vorauszahlungen zu verlangen.
8. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus den Hotel-Prospekten und aus
den zusätzlichen Angaben in der Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich!
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 120 Tage, so behält sich das NFHT das Recht vor Preisveränderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. 10. Die Gäste im Hotel haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst, Ihre Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrlässig verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
11. Das NFHT haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des BGB‘s maximal das 10fache des Zimmerpreises. Soweit das Hotel für Dritte ein zu stehen hat, haftet das NFHT nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
12. Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto (Parkplatz oder Garage) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
13. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht (optionierte Buchungsanfrage) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen. Ferner ist das Hotel berechtigt aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere vom NFHT nicht zu vertretende Umstände aus Sicht des NFHT die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/ Auftraggeber und dem NFH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Das NFH kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen des NFH gegen den Gast/ Auftraggeber ist dessen Wohnsitz maßgebend. Bei dessen Wohnsitz im Ausland oder wenn dieser unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NFH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
15. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
16. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Sitz des Hotels. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.
Stand: November 2019